meine Arbeit und ich

 

 Am 02. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ:1 BvR 784/03) entschieden: 

wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. 

"Therapeut" bedeutet - abgeleitet vom griechischen "therapeutos" : 
der Wagengefährte, der Weggefährte, aufmerksamer Begleiter. 

ich habe keine medizinische Ausbildung, bin auch keine Heilpraktikerin und weise deshalb ausdrücklich darauf hin, bei gesundheitlichen Problemen einen Arzt aufzusuchen.                      

 

Copyright Susanne Kallert