meine Arbeit und ich
Am 02. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ:1 BvR 784/03) entschieden:
wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
"Therapeut" bedeutet - abgeleitet vom griechischen "therapeutos" :
der Wagengefährte, der Weggefährte, aufmerksamer Begleiter.
ich habe keine medizinische Ausbildung, bin auch keine Heilpraktikerin und weise deshalb ausdrücklich darauf hin, bei gesundheitlichen Problemen einen Arzt aufzusuchen.